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Bundesregierung prüft Einbürgerungsverfahren nach Artikel 116 Grundgesetz

Die Bundesregierung überprüft derzeit die Prüfprozesse bei Wiedergutmachungseinbürgerungen nach Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes. Anlass sind bekannt gewordene Fälle von Fälschungs- und Täuschungsaktivitäten.

Redaktion · Deutscher Bundestag·
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Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion reagiert, die sich mit Verdachtsfällen bei Einbürgerungen nach Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes befasste. Hintergrund der Anfrage war ein Medienbericht, wonach Ermittlungsbehörden gegen 32 Beschuldigte wegen des Verdachts auf manipulierte Identitäts-, Personenstands- oder Abstammungsnachweise bei entsprechenden Einbürgerungsanträgen ermitteln.

Nach Angaben der Bundesregierung werden die Verfahrens- und Prüfprozesse bei Wiedergutmachungseinbürgerungen derzeit in enger Abstimmung mit den zuständigen Ermittlungsbehörden überprüft. Ziel dieser Maßnahmen sei es, das Verfahren gegen kriminelle Aktivitäten abzusichern. Die Bundesregierung teilte mit, dass die Ermittlungen und die strukturierte Aufbereitung des Missbrauchsgeschehens noch andauern und nicht abgeschlossen seien.

Zu den konkreten Verdachtsfällen sowie zu laufenden Prüf- und Rücknahmeverfahren beim Bundesverwaltungsamt machte die Bundesregierung unter Verweis auf ermittlungstaktische Gründe derzeit keine näheren Angaben.

Deutscher Bundestag · www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1229858

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