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Bundesregierung modernisiert das Bundespolizeigesetz

Die Bundesregierung hat das Bundespolizeigesetz grundlegend modernisiert, um die Beamten mit zeitgemäßen Befugnissen auszustatten und an veränderte Gefahrenlagen anzupassen.

Redaktion · Presse- und Informationsamt der Bundesregierung·
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Nach Angaben des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung wurde das Bundespolizeigesetz, dessen Regelungen zu großen Teilen aus dem Jahr 1994 stammten, an die heutige Gegenwart angepasst. Die Bundesregierung teilte mit, dass sich die Aufgaben der Polizei sowie die technischen Möglichkeiten seitdem stark veränderten und das Gesetz daher umfassend modernisiert sowie strukturiert wurde. Das Gesetz trat am 28. Oktober 2026 in Kraft.

Das Ziel der Reform besteht darin, die mehr als 50.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten mit zeitgemäßen Befugnissen für heutige Gefahrenlagen auszustatten, um die Sicherheit an Grenzen, auf See, an Flughäfen sowie im Bahnbereich zu gewährleisten und Bürger im In- und Ausland zu schützen. Zu den neuen Befugnissen gehört unter anderem der Einsatz von Drohnen als Sensorträger sowie zur Detektion und Abwehr von Drohnen. Zudem wurden Möglichkeiten zur präventiven Telekommunikationsüberwachung, einschließlich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, geschaffen.

Weitere Neuerungen umfassen den Erlass von Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten sowie verdachtsunabhängige Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen im Bahnbereich. Darüber hinaus kann die Bundespolizei nun bei Gericht eine Abschiebungshaft gegen vollziehbar ausreisepflichtige, nicht geduldete Personen beantragen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich festgestellt werden. Um eine Unterwanderung durch Extremisten zu verhindern, wird zudem eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für alle Neueinstellungen eingeführt.

Im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens im Deutschen Bundestag wurden weitere Änderungen vorgenommen. Dazu zählt eine neue Befugnis zur automatisierten Erkennung von Gefahren, durch die Bewegungs- und Objektmuster sowie Aufenthaltsorte erkannt werden können, die auf Gefahren hindeuten. Ebenfalls neu geschaffen wurde eine Befugnis zur biometrischen Detektion in Echtzeit.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung · www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-bundespolizeigesetz-2387796

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