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Antwort der Bundesregierung zu Abschiebungen nach Tadschikistan

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Thema Abschiebungen nach Tadschikistan geantwortet. Dabei ging es unter anderem um Kenntnisse über die Festnahme eines abgeschobenen Oppositionellen.

Redaktion · Deutscher Bundestag·
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Nach Angaben des Deutschen Bundestages hat sich die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit Abschiebungen nach Tadschikistan befasst. Die anfragende Fraktion hatte sich zuvor auf einen Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch bezogen, wonach im Juni 2026 ein tadschikischer Oppositioneller nach seiner Abschiebung in die Hauptstadt Duschanbe festgenommen worden sei. Die Abgeordneten wollten von der Regierung wissen, ob Kenntnisse über die Gründe für diese Inhaftierung vorliegen.

Die Bundesregierung erklärte dazu laut Mitteilung, dass ihr in diesem Zusammenhang keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vorliefen. Auch über die genannte Inhaftierung von A. B. in Tadschikistan lägen der Bundesregierung keine Informationen vor.

Zudem enthält die Vorlage Daten aus dem Ausländerzentralregister zum Stand Ende August 2026. Demnach lebten zu diesem Zeitpunkt 12.891 tadschikische Staatsangehörige in Deutschland. Darunter befanden sich 922 Personen, die ausreisepflichtig mit einer Duldung waren, sowie 152 Personen, die ohne Duldung ausreisepflichtig waren. Für die ersten acht Monate des laufenden Jahres bezifferte die Bundesregierung die Gesamtzahl der Abschiebungen nach Tadschikistan auf 27.

Deutscher Bundestag · www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1229856

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